Ausbildung

Bei uns erhältst du eine umfassende Ausbildung,
die dich sicher auf die Straßen vorbereitet.

Axels Fahrschule steht für exzellente Fahrausbildungen, die weit über die bloße Vermittlung von Fahrtechniken hinausgeht. Unser Ziel ist es, nicht nur sichere Fahrer:innen auszubilden, sondern auch verantwortungsbewusste und umweltbewusste Verkehrsteilnehmer:innen zu formen. Wir glauben an eine ganzheitliche Herangehensweise an die Fahrausbildung, die über die Mindestanforderungen hinausgeht und unsere Fahrschülerinnen und -schüler zu kompetenten, selbstbewussten und respektvollen Verkehrsteilnehmern formt.

PRAXIS

Erlebe eine praxisorientierte Fahrerausbildung bei Axels Fahrschule – dem Schlüssel zu sicheren und selbstbewussten Fahrkünsten! Unsere praktische Ausbildung wird von erfahrenen Fahrlehrern geleitet, die darauf fokussiert sind, Dir nicht nur die Grundlagen des Fahrens beizubringen, sondern auch individuelle Fähigkeiten zu fördern.

THEORIE

Der Schlüssel zu einem fundierten Verständnis der Verkehrsregeln und -prinzipien! Unser Theorieteam besteht aus erfahrenen Lehrern, die darauf spezialisiert sind, Dir das notwendige Wissen für eine sichere und verantwortungsbewusste Fahrpraxis zu vermitteln.

Pkw-Führerschein und Pkw mit Anhänger
Die Fahrerlaubnisklassen B und BE sind die klassischen Auto-Führerscheinklassen.

B¹/ B17²/ B197²

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder einem schweren Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt). Außerdem – nur in Deutschland – dreirädrige Kraftfahrzeuge (mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist).

B96²

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 4250 kg nicht übersteigt.

B196²

Kraftfahrzeuge der Klasse A1 nur in Deutschland und Kraftfahrzeuge der Klasse B.

BE

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3,5 t nicht übersteigt.
¹ Anmerkung: Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt in Deutschland, sofern der Inhaber diese seit mindestens zwei Jahren besitzt, auch zum Führen von Fahrzeugen, die ganz oder teilweise mit Strom, Wasserstoff, Flüssig- bzw. Erdgas oder mechanischer Energie alternativ angetrieben werden, wenn diese eine Gesamtmasse von 3500 kg jedoch nicht mehr als 4250 kg aufweisen und für die Güterbeförderung und ohne Anhänger geführt werden. Die überschreitende Masse muss hierbei ausschließlich dem zusätzlichen Gewicht des Antriebssystems geschuldet sein.
² Anmerkung: Bei den Klassen B17, B96 und B196 handelt es sich nicht um eigene Führerscheinklassen. Sie sind der Klasse B untergeordnet.
Kraftrad-Führerschein, Trike und Quad
Wer mit einem Motorrad, Roller, Trike oder Quad unterwegs sein will, der benötigt eine der folgenden vier Klassen: A, A1, A2 und AM.
Eine Ausnahme gibt es jedoch: Mit B196 dürfen Motorräder der Klasse A1 auch mit dem Auto-Führerschein gefahren werden.

AM

Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform.

Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse¹ von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.

Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.

A1

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm, einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.

A2

Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

A

Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge.
¹ Anmerkung: Allein entscheidend ist die Eintragung in den Fahrzeugpapieren. Für Hybridfahrzeuge und reine Elektrofahrzeuge wird die Leermasse ohne Antriebsbatterie eingetragen.
Traktor-Führerschein
Die Klassen L und T sind forst- und landwirtschaftliche Klassen.

L

Zugmaschinen bis 40 km/h (mit Anhängern bis 25 km/h), die nach ihrer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge jeweils bis 25 km/h (auch mit Anhänger).

WEITERE ANGEBOTE


Gabelstapler
In unserer 2- tägigen Grundausbildung (20 Lerneinheiten) vermitteln wir den Teilnehmer:innen alle Grundlagen aus Theorie und Praxis, um sicher im Umgang mit einem Stapler agieren zu können. Nach erfolgreichem Abschluss und bestandener Prüfung in Theorie und Praxis, erhalten die Teilnehmer:innen ihren Staplerschein

Hubarbeitsbühne
Beim Umgang mit Hubarbeitsbühnen steht die Sicherheit an erster Stelle. Um Unfälle zu verhindern, müssen die Arbeitskräfte bestens und regelmäßig geschult werden.

Lkw Ladekran
Dieser Führerschein ermöglicht es Dir, sicher und effizient Lasten mit einem Ladekran auf einem Lastkraftwagen zu bewegen. Der sichere Umgang mit einem LKW-Ladekran erfordert spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten, die durch diesen Führerschein nachgewiesen werden.

Hallenkran
Der Führerschein für den Hallenkran ist nicht nur eine gesetzliche Voraussetzung, sondern auch ein Schlüssel zur Beherrschung spezifischer Fähigkeiten und Kenntnisse, die für den sicheren Betrieb von Kranen in geschlossenen Räumen erforderlich sind. Diese Qualifikation unterstreicht Deine Professionalität und fördert eine sichere Arbeitsumgebung.

Teleskoplader
Der Führerschein für Teleskoplader ist nicht nur eine rechtliche Anforderung, sondern auch ein wichtiger Nachweis für Ihre Kompetenz im Umgang mit dieser vielseitigen Maschine. Durch die Schulung und Prüfung erhältst Du das nötige Wissen, um den Teleskoplader sicher zu betreiben und Produktivität zu maximieren.

Aufbauseminar für Fahranfänger
In der Probezeit gelten strenge Regeln für Fahranfänger. Werden diese missachtet, kann ein Aufbauseminar angeordnet werden.
Punkteabbau
Alle fünf Jahre können Fahrer:innen an einem Fahreignungsseminar teilnehmen und damit ihr Punktekonto um einen Punkt reduzieren.

Motorradsicherheitstraining

Axels Fahrschule verfolgt das Ziel, nicht nur Fahranfänger auszubilden, sondern auch die Sicherheitsstandards für alle Motorradfahrer zu erhöhen. Mit erfahrenen Instruktoren, modernster Ausrüstung und einem praxisorientierten Ansatz bieten wir Dir die Möglichkeit, Deine Fähigkeiten auf dem Motorrad auf das nächste Level zu heben.
Sichere Dir jetzt Deinen Platz im Motorradsicherheitstraining von Axels Fahrschule und erlebe die Freiheit auf zwei Rädern in ihrer sichersten Form!